Informationen zur Bargeldeinfuhr in die Schweiz
Die Sanktionshoheit bleibt bei den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Sie sind von Staat zu Staat unterschiedlich (Deutschland bis € 1 Mio.).
Bei Verletzung der Anmeldepflicht droht die Pflicht zur Strafzahlung bis CHF 5’000.
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