Einleitung: Bargeldeinfuhr in die Schweiz
Bei der Bargeldeinfuhr besteht bei Beträgen unter €/USD 15’000 eine Anzeigepflicht nur auf Verlangen und für grössere Beträge dagegen zwingend eine Anmeldepflicht. ACHTUNG: Der zwingende Ausfuhrdeklarationswert für EU-Staaten beträgt € 10’000 und mehr.
An den EU-Aussengrenzen gelten seit 15.06.2007 neue Bestimmungen für „Bargeldtransporte“. Diese sind auch von Reisenden mit grösseren Geldbeträgen zu beachten.
Die Schweiz wird in Umsetzung der revidierten FATF-Empfehlungen (Financial Action Task Force) inskünftig Bargeldkontrollen an ihren Grenzen einführen.
Ausgangspunkt für die strengere Kontrolle des grenzüberschreitenden Bargeldtransfers bilden der Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.



