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Einleitung: Bargeldeinfuhr in die Schweiz

Bei der Bargeldeinfuhr besteht bei Beträgen unter €/USD 15’000 eine Anzeigepflicht nur auf Verlangen und für grössere Beträge dagegen zwingend eine Anmeldepflicht. ACHTUNG: Der zwingende Ausfuhrdeklarationswert für EU-Staaten beträgt € 10’000 und mehr.

An den EU-Aussengrenzen gelten seit 15.06.2007 neue Bestimmungen für „Bargeldtransporte“. Diese sind auch von Reisenden mit grösseren Geldbeträgen zu beachten.

Die Schweiz wird in Umsetzung der revidierten FATF-Empfehlungen (Financial Action Task Force) inskünftig Bargeldkontrollen an ihren Grenzen einführen.

Ausgangspunkt für die strengere Kontrolle des grenzüberschreitenden Bargeldtransfers bilden der Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Illustration: Bargeldeinfuhr

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